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Interview

CO₂-Grenzausgleich: Motor für grünen Wandel in der Stahlindustrie

Blauer Schiffscontainer mit EU-Sternenkreis steht zwischen weiteren Containern auf einem Hafengelände, umgeben von aufsteigendem Dampf oder Nebel.

03. März 2026 | Lesedauer: 6 Minuten

Seit Anfang 2026 fallen für Stahlimporte in die EU erstmals CO₂-Kosten an. Helge Langheim, Leiter Außenhandelspolitik, Märkte und Statistik bei der Salzgitter AG, hält CBAM für notwendig, um Klimaschutzanreize nicht nur für heimische Produzenten, sondern auch für internationale Wettbewerber zu schaffen – bei aller Kritik an Bürokratie und möglichen Schlupflöchern.

Herr Langheim, wozu braucht es den CBAM überhaupt?

Der CBAM ist notwendig, weil heute schon die europäische Stahlindustrie CO2-Kosten über den Emissionshandel tragen muss. Diese sollen Jahr für Jahr steigen, damit sich der Umstieg auf CO2-arme Technologien lohnt. Bislang waren die Importe von diesen Kosten befreit; seit 1. Januar 2026 müssen Stahleinfuhren auch mit rund 50 bis 60 Euro pro Tonne an CO2-Kosten rechnen, wenn Unternehmen ihre Emissionsdaten offiziell auditieren lassen. Macht ein Produzent das nicht, fallen die Kosten höher aus. Damit wird erstmals zumindest in Teilen Wettbewerbsgleichheit hergestellt, wenngleich es noch zu viele Möglichkeiten gibt, die Abgabe kleinzurechnen oder zu umgehen. 

Wo sehen Sie noch Verbesserungsbedarf?

Künftig müssen noch mehr Produkte dem CBAM unterliegen. Zudem brauchen wir Regeln, die die Umgehung verhindern. Die EU-Kommission hat hierzu Ende Dezember 2025 Vorschläge gemacht, die allerdings nicht weit genug gehen. Wenn die Wertschöpfungskette Stahl nicht mit den wesentlichen Gütern dem CBAM unterliegt, werden vermehrt Fertigprodukte in die EU kommen und unsere Kundschaft hat das Nachsehen. Gleichzeitig darf es nicht möglich sein, dass Unternehmen CO2-arme Produkte in die EU exportieren, CO2-intensive aber auf ihrem Heimatmarkt verkaufen und dadurch keine echten Anstrengungen zur CO2-Reduzierung leisten müssen. Darüber hinaus ist nicht geklärt, wie Exporte von den CO2-Kosten so entlastet werden können, dass EU-Produkte weiterhin auf den Weltmärkten wettbewerbsfähig sind.

Kritische Stimmen monieren, CBAM treibe die Kosten und stehe juristisch auf tönernen Füßen. Ist da was dran?

In Teilen können wir diese Kritik nachvollziehen, da einige Elemente des CBAM handwerklich schlecht umgesetzt und viele Regelungen sehr komplex sind. Wir haben zahlreiche Vorschläge gemacht, um den CBAM zu vereinfachen, um damit dessen Akzeptanz und Effektivität zu erhöhen. Die EU hat sich dafür entschieden, alle Eventualitäten zu berücksichtigen. Der Grenzausgleich sollte auch für die Welthandelsorganisation WTO rechtlich in Ordnung sein. Bei allem Verständnis halte ich die Kritik für überzogen, da es eine zweijährige Übergangszeit gab und die Dekarbonisierung nicht gelingen kann, wenn das CO2-Preissignal für Importe nicht gilt. 

Was entgegnen Sie der Kritik, dass CBAM ein protektionistisches Werkzeug ist?

Der CBAM behindert Handel nicht, er macht ihn fairer. Er soll dazu beitragen, die weltweiten und die EU-Klimaziele zu erreichen. Europa will weiter Vorreiter sein und bis 2050 klimaneutral werden. Aber wenn wir klimaschonender produzieren und gleichzeitig energieintensive Grundstoffindustrien in der EU erhalten wollen, müssen wir den Emissionshandel mit CBAM kombinieren. Das ist das marktwirtschaftlichste und fairste Instrument. Weitere Länder prüfen derzeit, ob sie vergleichbare Systeme einführen können. Entsprechend ist die Sorge vor Handelskonflikten allein wegen des Grenzausgleichs unbegründet. Vielmehr setzt er positive Anreize, jetzt in den Klimaschutz zu investieren. Insgesamt ebnet CBAM den Weg für faire globale Wettbewerbsbedingungen – und sichert Europa langfristig industrielle Stärke bei gleichzeitigem Klimaschutz.

Wir bedanken uns für das Gespräch.

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