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Zwischen Klimaschutz und Wettbewerbs­angst: Der EU-Emissionshandel unter der Lupe

Zwei Industrieschornsteine stoßen dichten Rauch vor einem rot-orangen Abendhimmel aus.

15. April 2026 | Lesedauer: 16 Minuten

Neue Fristen, weichere Regeln, verärgerte Vorreiter: Was Unternehmen wissen müssen

Eigentlich scheint alles ganz einfach: Wer in relevanten Branchen CO₂ ausstößt, ist verpflichtet, dies durch Abgabe von Emissionsberechtigungen zu kompensieren – also dafür zu bezahlen. Darauf haben sich 2005 das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union geeinigt, als sie die Richtlinie zur Einführung des Emissionshandelssystems der Europäischen Union (EU Emissions Trading System, EU-ETS) verabschiedet haben. Damit die Unternehmen die durch den Emissionshandel im internationalen Wettbewerb entstehenden Kostennachteile etwas ausgleichen können, wird ihnen ein großer Teil der Zertifikate kostenlos zugeteilt. Die Zahl der kostenlosen Berechtigungen verringert sich allerdings mit den Jahren. 

Dieser marktwirtschaftliche Hebel wirkt: Energieintensive Industrie, Energiewirtschaft oder Luftverkehr haben laut Umweltbundesamt seitdem mehr als 50 Prozent der Treibhausgase eingespart – obwohl die Wirtschaft zeitgleich gewachsen ist. Achim Wambach, Chef des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), hält den Handel mit Emissionszertifikaten deshalb auch für eine echte Erfolgsgeschichte: Der Emissionshandel habe sich zu einem effektiven Klimaschutzinstrument entwickelt. „Viele im Ausland sind neidisch darauf, dass Europa es geschafft hat, diesen Emissionshandel umzusetzen“, so Wambach im Deutschlandfunk

ETS unter Druck

Diese Haltung teilen nicht alle: Vor allem die Chemieindustrie macht Druck auf das seit mehr als 20 Jahren bewährte Steuerungsinstrument. Kritische Stimmen argumentieren, dass die CO₂-Bepreisung die Produktionskosten in der EU erhöht, was exportorientierte Unternehmen auf dem Weltmarkt benachteiligt. Denn produzierende Unternehmen aus Regionen mit weniger strengen Klimaregeln können ihre Produkte günstiger anbieten. Das könne dazu führen, dass europäische Unternehmen ihre Produktionsstätten in Länder mit weniger strengen Klimaschutzauflagen verlagern (sog. Carbon Leakage). Somit seien Hunderttausende von Industriearbeitsplätzen in der EU gefährdet. Die daraus resultierende Forderung: das ETS abschaffen oder reformieren.

Denn auch das CO2-Grenzausgleichsystem (CBAM), so die Kritik, schaffe keinen Ausgleich. Der Carbon Border Adjustment Mechanism ist ein EU-Klimaschutzinstrument, das ab 2026 einen CO₂-Preis auf bestimmte importierte Waren erhebt. Die Kritik: Er verteuere zwar die Importe, biete aber keinen Schutz für europäische Exporte in Drittländer. Diese Argumentation liefe aber darauf hinaus, den gesellschaftlichen Auftrag der Klimaneutralität abzulegen, statt ein effizientes und bewährtes Instrument nachzuschärfen. 

EU-Kommission will ETS-Vorgaben lockern

Tatsächlich hat Brüssel klargemacht, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 nicht zur Disposition steht. Allerdings schlägt die EU-Kommission Anpassungen an der Ausgabe der Emissionsberechtigungen vor, weil sich die Lage der produzierenden Industrie mit der aktuellen Energiepreisexplosion verschärft hat. Sie plant, über einen längeren Zeitraum kostenlose Zertifikate auszugeben als bisher vorgesehen. Und auch die Versteigerung von Zertifikaten soll später enden. Anfang April hat sich die EU-Kommission in einem ersten Schritt mit den so genannten Überschusszertifikaten befasst, um den ETS-Preis stabil zu halten. Als Soforthilfemaßnahme will die EU die Marktstabilitätsreserve (Market Stability Reserve, MSR) anpassen. Über dieses Instrument wurden bisher überschüssige Zertifikate gelöscht, sobald die Reserve 400 Millionen Papiere überstieg. Künftig, so der Brüsseler Vorschlag, sollen mehr Papiere in der Reserve bleiben. Die Kommission möchte den Verfallsmechanismus aufheben, um Preisschwankungen leichter bewältigen zu können. Das drückt die Kosten für die CO2-intensive Produktion. 

Den Vorschlägen der Kommission müssen nun das Europäische Parlament und die 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Im Juli wird die EU-Kommission einen umfassenden Vorschlag dazu vorlegen. Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich auf einem Wirtschaftsgipfel in Antwerpen schon für eine Reform der CO2-Bepreisung in Europa ausgesprochen – und dafür plädiert, die nächsten Schritte zumindest zu verschieben. Mit solchen Äußerungen spricht der Kanzler „dem Teil der energieintensiven Industrie aus der Seele, die die Transformation auf die lange Bank geschoben haben. Er verprellt all die Unternehmen, die in den vergangenen Jahren auf Grundlage politischer Leitplanken investiert haben“, sagt Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft (BNW e.V.). 

Unterhöhlen längere ETS-Fristen die Dekarbonisierung?

Zu den Vorreitern der Dekarbonisierung gehört zum Beispiel die Salzgitter AG. Der Konzern hat die größte Investition seiner Geschichte getätigt, um seine CO₂-Bilanz in der Stahlproduktion zu minimieren. Für Salzgitter ist das EU‑ETS eine zentrale Planungsgrundlage, auf der SALCOS® – das eigene Dekarbonisierungsprogramm – aufbaut. Auch der CO2-Grenzausgleich CBAM ist eine funktionierende Maßnahme – wenn auch mit Optimierungspotenzial. 

Das Hin und Her „verunsichert Unternehmen und Konsumenten, lähmt Wachstum und Investitionen“, warnt Gunnar Groebler, CEO der Salzgitter AG. So könne Deutschland nicht aus den globalen Energie-Abhängigkeiten herausfinden. Das zentrale Klimaschutzinstrument ETS dürfe nicht zulasten der Planungssicherheit für Dekarbonisierung ausgehöhlt werden. 

Es sei schwierig, so Groebler, Spielregeln zu ändern, wenn viele Investitionsentscheidungen längst getroffen worden seien. Als First Mover befürchtet die Salzgitter AG, dass sich ihr Engagement gemäß dem Auftrag der Pariser Klimaziele nicht auszahlt. Sie fordert daher, dass ihr aus der Fristverlängerung der kostenlosen Zertifikate keine wirtschaftlichen Nachteile erwachsen dürfen. Die Salzgitter AG baut bereits Direktreduktionsanlage, Elektrolichtbogenofen und Elektrolyse und investiert große Summen in diesen Umbau, der die Herstellung von CO₂-armem Stahl ermöglicht. Auch das Argument, die eingesparten CO₂-Zertifikate als Ausgleich zu verkaufen, verfängt nicht in Anbetracht einer erwartbaren Wertminderung der Zertifikate bei verlängerten Fristen. Groebler: „Grüner Stahl ist nur dann konkurrenzfähig, wenn die Kosten für den CO2-intensiven Stahl steigen.“ Der EU-Emissionshandel sei ein wirksames Instrument, um eine klimaneutrale Industrie zu gestalten. Mit der Dekarbonisierung stärke er die Resilienz der europäischen Wirtschaft, weil er die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziere. 

Fristen, Kosten, Grenzausgleich: Die wichtigsten Fakten zum EU-Emissionshandel

Was ist der EU-Emissionshandel?

Der EU-Emissionshandel (EU ETS) ist das zentrale Instrument, um die CO2-Emissionen in energieintensiven Industrien zu senken. Das EU-ETS 1 ist seit 2005 in Kraft, war das erste und ist nach wie vor das weltweit größte System zum Handel mit Treibhausgasemissionen. Das zugrundeliegende Prinzip: Je höher die Emissionen, umso mehr Zertifikate müssen erworben werden. Und umso teurer wird es. Gesetzlich geregelt ist bislang, dass sich die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten ab 2026 stark verringert und im Jahr 2034 komplett ausläuft. Die Versteigerung von neuen Zertifikaten soll aktueller Gesetzgebung nach 2039 enden. Es wird erwartet, dass die Industrie ihre dann bestehenden Restemissionen mit Negativemissionen ausgleichen kann, um zu das Netto-Null-Klimaziel zu erreichen. 

Wie funktioniert der EU-Emissionshandel?

Der EU-Emissionshandel folgt einem klaren Mechanismus: Die Menge der Zertifikate sinkt verbindlich – ab 2039 stehen keine neuen Zertifikate ohne entsprechende Negativemissionen mehr zur Verfügung. Experten sprechen von „Cap and Trade“: Dabei wird eine Obergrenze (Cap) für die Menge an CO2 festgelegt, die in einem bestimmten Zeitraum ausgestoßen werden darf. Das „Cap“ begrenzt die verfügbare Menge an Emissionszertifikaten. Die Zertifikatmenge wird jedes Jahr geringer und der Kauf von Verschmutzungsrechten damit kontinuierlich teurer. Falls Unternehmen ihr Kontingent nicht ausschöpfen, weil sie in Klimaschutzmaßnahmen investiert haben, dürfen sie ihre überschüssigen Zertifikate an Unternehmen verkaufen, die mehr davon benötigen, als sie per Auktion erworben oder kostenfrei zugeteilt bekommen haben. „Trade“ steht für eben jenen Handel.

Wieviel kostet ein Zertifikat?

Der Preis liegt derzeit bei rund 70 Euro pro Tonne. Im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS 1) gilt für die Handelsperiode 2021–2030: Insgesamt werden 57 % der Zertifikate versteigert und sind kaufpflichtig; die restlichen 43 % werden kostenlos zugeteilt. Der konkrete Anteil von kostenfreier Zuteilung und kaufpflichtigen Zertifikaten für einzelne Unternehmen variiert recht stark in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Dekarbonisierungsoptionen der jeweiligen Branche.

Wer muss CO₂-Zertifikate kaufen?

Von der EU-ETS-Regulierung sind energieintensive Branchen wie die Stahl- und Chemieindustrie oder Raffinerien sowie Papier- und Zementwerke betroffen. Am Emissionshandel sind auch alle EU-Unternehmen beteiligt, die Strom oder Wärme aus Kohle, Erdgas oder Öl erzeugen, sofern ihre Anlagen eine Wärmeleistung von mehr als 20 Megawatt haben.

Warum ist die Stahlindustrie von ETS betroffen?

Die Stahlbranche ist der größte Verursacher von Treibhausgasen im industriellen Sektor in Deutschland. Pro Tonne Stahl entstehen zwischen 1,6 und 2,2 Tonnen CO2. Will Deutschland seine Klimaziele erreichen, ist es also entscheidend, dass die Stahlindustrie ihre Emissionen drosselt. Die Salzgitter AG ist daher mit dem Transformationsprogramm SALCOS® gestartet. Das Ziel: Bis Mitte der 2030er Jahre, wenn die CO2-Kosten stark angestiegen sind, mit einer passgenauen Cleantech-Strategie zu reagieren.

Welche Rolle spielt SALCOS® im Kontext von EU-ETS?

Das Transformationsprogramm SALCOS® – Salzgitter Low CO₂ Steelmaking – setzt auf wasserstoffbasierte Direktreduktion (DRI), und kann bei einer vollständigen Umsetzung die CO₂-Emissionen in der Stahlproduktion um bis zu 95 Prozent reduzieren. Das passt zur ETS-Logik: Jede dauerhaft vermiedene Tonne CO2 reduziert den Bedarf an Zertifikaten, die zunehmend teurer werden. Die Salzgitter AG rechnet also damit, dass sich Nachhaltigkeit auszahlt. Dazu müssen aber die aktuell geltenden ETS-Spielregeln weiterhin eingehalten werden

Verteuert ETS alle Produkte aus Stahl?

Nein, in den meisten Abnehmerbranchen ist der Effekt gering: Der Einsatz CO₂-reduzierten Stahls erhöht die Produktionskosten eines Autos beispielsweise um weniger als ein Prozent. Gleichzeitig steigen mit ETS aber die CO₂-Kosten für konventionell hergestellten Stahl, weil die kostenlosen Zuteilungen auf Dauer jährlich sinken werden. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, wann CO₂-armer Stahl im Gesamtkostenvergleich die günstigere Wahl ist.

Welchen Zusammenhang gibt es zwischen EU ETS, CBAM und den EU-Safeguards?

Safeguards und CBAM sind eigenständige Regulierungen und sollen im Verbund mit ETS für faire globale Wettbewerbsbedingungen sorgen. CBAM – der CO₂-Grenzausgleich – ist nicht Teil des EU‑ETS, aber eng mit ihm verzahnt. Mit ihm fallen seit Anfang 2026 für Stahlimporte in die EU erstmals CO₂-Kosten an. Die Folge: CO₂-armer, europäisch produzierter Stahl wird im Vergleich zu Importstahl mit hoher CO₂-Last strukturell wettbewerbsfähiger. Die Europäische Kommission hat im Oktober 2025 zusätzlich neue Safeguard Maßnahmen vorgestellt, die den heimischen Stahlmarkt zusätzlich vor einer Importflut und ruinösem Preiswettbewerb schützen sollen. Die neuen EU-Safeguards sollen die Importquoten für Stahl um etwa die Hälfte senken. Die Zölle auf darüber hinausgehende Mengen sollen auf 50 Prozent angehoben werden. Heißt: Importe in die EU bleiben zollfrei, solange sie festgelegte Kontingente nicht überschreiten. Erst danach greift ein Schutzzoll. 

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