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EU führt neues Schutzinstrument für die Stahlindustrie ein

30. Juni 2026 | Lesedauer: 17 Minuten

Quoten runter, Zölle erhöhen, Importe senken? Was das neue Schutzinstrument für die europäische Stahlindustrie bedeutet. Experte Helge Langheim ordnet die wichtigsten Fakten ein.

1. Der Wettbewerbsdruck ist bei Stahl besonders groß

Die Stahlindustrie leidet seit mehr als einer Dekade unter massiven Überkapazitäten. Sie sollen von heute 640 Mio. Tonnen laut OECD auf rund 745 Millionen Tonnen steigen. Damit verschärfen sich die globalen Überkapazitäten weiter. 58 % der neuen Kapazitäten entfallen dabei auf asiatische Volkswirtschaften. Deren lokale Märkte können die zusätzlichen Kapazitäten schon lange nicht mehr aufnehmen. Daher drängt der – häufig subventionierte – Stahl auf den EU-Markt. Die Folge: In der europäischen Stahlindustrie gingen seit 2008 mehr als 100.000 Stellen und 65 Millionen Tonnen Kapazität verloren. In dieser Situation hat die EU-Kommission entschieden, eine neue Schutzmaßnahme zu entwickeln, die gezielt gegen die Auswirkungen der globalen Überkapazitäten wirkt. Ziel ist der nachhaltige Erhalt europäischer Stahlkapazitäten und die Förderung der Transformation. Denn die heimische Stahlindustrie ist von entscheidender strategischer Bedeutung für die europäische Wirtschaft, die Verteidigungsfähigkeit und für resiliente Lieferketten. Das Europäische Parlament und der Rat haben die „Verordnung zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union“ im Mai und Juni 2026 beschlossen. Sie kann zum 1.7.2026 in Kraft treten. 

Helge Langheim: „Mit dem neuen Handelsschutzinstrument hat der europäische Gesetzgeber anerkannt, dass es sich bei den globalen Überkapazitäten im Stahlmarkt nicht um ein temporäres Problem einzelner Länder handelt – sondern um eine strukturelle Krise, die die europäische Stahlindustrie in ihrer Existenz gefährdet.“

2. Neues Schutzinstrument: Strengere Quoten für die Wertschöpfungskette

Die EU hat in der Vergangenheit Antidumping-, Antisubventions- und Safeguard-Maßnahmen verhängt, um den EU-Markt zu schützen. Diese waren allerdings nicht ausreichend, um den strukturellen Folgen der Überkapazitätskrise zu begegnen. Die 2018 als Reaktion auf die ersten Trumpzölle eingeführten Safeguards laufen am 30. Juni 2026 aus. Sie hatten aufgrund von zahlreichen Aufweichungen keine schützende Wirkung mehr. In dieser Lage hat sich die EU entschieden, ein neues, verschärftes Schutzinstrument zu entwickeln, um die Safeguards abzulösen.

Das neue Instrument wird – wie die Safeguards – in Form eines Zollkontingentsystem (Tariff-Rate Quotas) funktionieren. Oberhalb der Quoten wird ein Zoll von 50% - vorher 25% - fällig. Wesentlicher Unterschied zum alten System ist, dass die zollfreien Quoten um die Hälfte gesenkt werden und somit deutlich wirksamer sind als bisher. Neu ist auch, dass weitere Produkte aus der Stahlverarbeitung in das Instrument aufgenommen werden können und so die ganze Wertschöpfungskette abgedeckt werden kann.

Helge Langheim: „Das neue Instrument zeigt den dringend notwendigen Paradigmenwechsel in der EU-Handelspolitik. Weg von der kleinteiligen und sehr aufwendigen Bestrafung einzelner handelsrechtlicher Verstöße hin zu einer strukturellen Maßnahme, die Wertschöpfungsketten, Resilienz und Klimaschutz in den Fokus rückt.“

3. Das neue Schutzinstrument unterscheidet sich deutlich von der Zollpolitik der USA

In den USA gilt ein 50%-iger Zoll ab der ersten Tonne. In die EU darf mit dem neuen Schutzinstrument dagegen eine Gesamtkontingentmenge von 18,3 Millionen Tonnen Stahl zollfrei eingeführt werden. Das entspricht einer Reduktion um knapp 50 Prozent. Für Einfuhren außerhalb der Kontingente besteht ein Zollsatz von 50 Prozent. Zuvor betrug er 25 Prozent. Darüber hinaus müssen Importeure einen so genannten „Melt & Pour“-Herkunftsnachweis führen; Angaben zum Schmelz- und Gießland werden künftig verpflichtend. Damit soll verhindert werden, dass etwa chinesischer Stahl über Drittländer in die EU gelangt. In Folge dürfte die Auslastung der EU-Stahlindustrie wieder auf ein auskömmliches Niveau steigen und auch die Preise stützen, ohne dass es zu absurden Preissprüngen für die Stahlverwender wie in den USA kommt.

Helge Langheim: „Die neuen Kontingente werden für die Hauptimportländern wie China, Vietnam, Türkei oder Indien spürbare Einschnitte bedeuten. Auch der höhere Zollsatz von 50% wirkt deutlich abschreckender und kann nicht mehr so leicht absorbiert werden wie bisher. Alles in allem ist es eine sehr ausbalancierte Maßnahme, die Produzenten- und Verwenderinteressen gleichermaßen berücksichtigt.“

4. Die neuen Schutzmaßnahmen sind keine Antidumping-Zölle

Bei deren Gleichsetzung handelt es sich um ein weit verbreitetes Missverständnis: Die neuen Schutzinstrument wirken primär auf die Menge und nicht den Preis und sollen für Stabilität im Markt sorgen. Antidumping- und Antisubventionszölle sind grundlegend verschiedene Instrumente. Antidumpingzölle sollen unfairen Preiswettbewerb eines bestimmten Landes und Produktes angleichen; sie wirken sehr gezielt und sind mit aufwendigen Verfahren verbunden.

Helge Langheim: „Die neuen Schutzmaßnahmen sind viel besser geeignet, den Überkapazitäten Herr zu werden. Anti-Dumping-Zölle können gegen ein bestimmtes Land zwar kurzfristig wirken, das Problem aber nicht lösen. Sobald Importe aus einem Land durch Zölle blockiert werden, weichen die Importeure auf andere Länder aus, wodurch die gedumpten Waren über neue Routen weiterhin den Markt fluten. Deswegen sind beide Instrumente komplementär zu sehen; denn auch unter den neuen Schutzmaßnahmen kann Dumping anfallen. Dies muss weiterhin gezielt bekämpft werden.“ 

5. Das neue Instrument umfasst nicht alle Stahlprodukte

Der Schutzmechanismus gilt zunächst für 28 Warengruppen, darunter zum Beispiel Flachstahl, Grobblech und Träger, bei denen die Importanteile bislang zwischen 25 bis 35 Prozent lagen. Halbzeuge wie Brammen dagegen sind bislang nicht aufgenommen. Auch fehlt der Schutz für Produkte der ersten Wertschöpfungsstufe: für Stahlkonstruktionen, Tanks, Windtürme und Bauteile.

Helge Langheim: „Unseren Kunden bereitet das durchaus Probleme: Wer europäischen Stahl zu Bauteilen verarbeitet, konkurriert direkt mit fertigen Importen aus China, die keinem Zoll unterliegen. Das Problem der Überkapazitäten besteht nicht nur bei der Stahlherstellung, sondern auch bei der Stahlverarbeitung und muss daher ebenfalls angepackt werden. Eine Erweiterung der Schutzmaßnahme auf stahlnahe Wertschöpfungsstufen ist richtigerweise bereits angelegt – und muss nach den ersten Überprüfungen in den kommenden Monaten erfolgen – gleiches gilt für den ersten Schritt der Wertschöpfung, die Erzeugung von Brammen und Knüppel.“

6. CBAM und die neuen Schutzinstrumente ergänzen sich perfekt

CBAM steht für „Carbon Border Adjustment Mechanism“. Die Regulierung ist hierzulande als „CO2-Grenzausgleichssystem“ bekannt. Mit diesem Instrument will die EU faire Bedingungen für klimafreundliche Industrien in der EU schaffen und deren Dekarbonisierungsstrategie unterstützen. Stahlimporteure müssen seit 1. Januar 2026 mit CO2-Kosten in Höhe von rund 50 bis 60 Euro pro Tonne rechnen. Das soll zumindest teilweise Wettbewerbsgleichheit herstellen, weil die europäische Stahlindustrie über den Emissionshandel ebenfalls CO2-Kosten tragen muss. CBAM und das neue Schutzinstrument greifen ineinander und wirken komplementär. Länder wie China, Südkorea oder Indonesien bekommen als traditionelle Lieferländer höhere Quoten über die neuen Instrumente zugeteilt, müssen aber wegen ihrer CO2-intensiven Hochofenproduktion höhere CBAM-Kosten tragen. Länder wie die Golfstaaten, die aufgrund günstigen Erdgases bereits CO2-ärmer produzieren, werden vom CBAM begünstigt – bekommen aber durch die neuen Schutzmaßnahmen niedrigere Importquoten, weil sie bislang wenig geliefert haben.

Helge Langheim: „So wird verhindert, dass ein Instrument das andere aushebelt. Trotzdem bleiben viele Baustellen und Risiken, wie die Systeme umgangen werden können. Hier muss die EU-Kommission kontinuierlich nachbessern. Der Kreativität sind leider keine Grenzen gesetzt.“

7. Das neue Instrument sichert Auslastung in Europa

Die neuen Schutzmaßnahmen sollen für eine nachhaltige Auslastung der europäischen Stahlindustrie und für ein stabiles Preisniveau sorgen. Das Ziel: langfristige Planungssicherheit, die es ermöglicht, die milliardenschwere grüne Transformation zu finanzieren. Die Salzgitter AG befindet sich bereits mitten in der Transformation hin zur nahezu CO2-freien Stahlerzeugung mit SALCOS® – Salzgitter Low CO2 Steelmaking.

Helge Langheim: „Dank des neuen Schutzmechanismus können Stahlhersteller wie die Salzgitter AG die eigenen Werke besser auslasten, zudem können wir unsere Portfolios in Richtung von Produkten mit höheren Margen verschieben. Wir begrüßen es sehr, dass die Politik in Brüssel und Berlin mit ihren Handelsinstrumenten nun für eine nachhaltig wirtschaftliche Stahlindustrie sorgen möchte. Das bedeutet Rückenwind für unser Transformationsprogramm SALCOS®.“

8. Die Einfuhrbeschränkungen sind ein Paradigmenwechsel

Die EU-Einfuhrbeschränkungen stoßen in Drittländern auf Protest. China wirft der EU Protektionismus vor und hat bereits Gegenmaßnahmen angedroht. Im außereuropäischen Ausland hatten offenbar viele darauf gehofft, dass die EU-Schutzmaßnahmen weicher ausfallen würden. Schließlich war die EU-Handelspolitik traditionell auf Freihandel und Exportorientierung ausgerichtet. Das ändert sich gerade: Angesichts der Flut an billigen Importen aus China drängen nun mehrere EU-Länder darauf, die handelspolitischen Schutzinstrumente weiter zu schärfen und auch auf andere Industriebereiche auszudehnen. Andernfalls, so fürchten sie, könnten die Importe ganze Branchen in der EU gefährden.

Helge Langheim: „Die Feststellung, dass geostrategisch ausgerichtete wirtschaftspolitische Aktivitäten u.a. Chinas ein strukturelles Problem für westliche Volkswirtschaften darstellen, wurde in den USA bereits unter Obama formuliert. Europa hat fast eine Dekade gebraucht, um zu ähnlichen Schlussfolgerungen zu kommen – handelt nun aber mit den EU-Einfuhrbeschränkungen für Stahl entschlossen. An dieser Position sollten wir auch gegen alle Widerstände festhalten.“

9. Leitmärkte für CO2-armen Stahl ergänzen EU-Handelsschutz

Mit einer besseren Auslastung und stabilen Preisen sieht sich die Stahlindustrie besser gerüstet, in ihre nachhaltige Transformation zu investieren. Dennoch sind zusätzlich Leitmärkte für CO2-arm produzierten Stahl nötig, um die Nachfrage nach klimafreundlicherem, aber in der Herstellung teurerem Stahl abzusichern. Die Begründung: Bis sich CO2-reduzierte Grundstoffe wirtschaftlich am Markt durchsetzen, brauchen die Unternehmen für ihre Transformationsschritte flankierende Maßnahmen, damit sich die Investitionen lohnen.

Helge Langheim: „CBAM und die die neuen Schutzmechanismen schaffen bessere Voraussetzungen für die Transformation der Stahlindustrie. Aber weitere Schritte sind notwendig. Für grüne Leitmärkte gibt es diverse Möglichkeiten. Etwa bei Infrastrukturprojekten: Die neuen Wasserstoffpipelines beispielsweise sollten CO2-reduzierten europäischen Stahl bevorzugt nutzen. Und im Automobilbereich könnten die Hersteller ihre CO2-Flottengrenzwerte mit emissionsarmem Stahl absenken.“ 

10. Grüne Transformation setzt Schutz voraus

Das neue Schutzinstrument ist eine industriepolitische Weichenstellung. Es schafft die wirtschaftliche Grundlage dafür, dass europäische Stahlunternehmen wie die Salzgitter AG in die Dekarbonisierung investieren können, anstatt von subventionierten Importen aus dem Markt gedrängt zu werden.

Helge Langheim: „Die Salzgitter AG begrüßt das Instrument ausdrücklich. Verbesserungsbedarf sehen wir vor allem bei der Erweiterung auf vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsstufen. Wir danken der Politik auf deutscher wie europäischer Ebene, dass sie die Zeichen der Zeit erkannt und den Schutz vor den Auswirkungen der globalen Stahlüberkapazitäten deutlich verbessert hat. Stahl kann hier eine Blaupause für andere Branchen sein.“

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